Kynologischer Ausbildungslehrgang (KAL-1 / KAL-2)

 

Kynologischer Ausbildungslehrgang (KAL)

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) hat mit ausgewählten SKN- Instruktoren für den einheitlichen Vollzug und die Umsetzung der amtlich angeordneten Ausbildungspflicht gemäss Artikel 191 Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) einen neuen Ausbildungslehrgang erarbeitet. Die Ausbildung beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Module. Mit diesem Instrument werden die neuesten kynologischen Erkenntnisse vermittelt und somit die qualitative Fachkompetenz im Kanton Graubünden sichergestellt.

Dieser kynologischer Ausbildungslehrgang (KAL) wurde so konzipiert, dass er vielfältig angewendet werden kann. Im Kanton Graubünden kommt die KAL-Ausbildung als amtliche Massnahme im Zusammenhang mit Tierschutzfällen, Hundebissvorfällen oder bei verhaltensauffälligen Hunden gemäss Artikel 191 TSchV zum Einsatz. Im Kanton Glarus, der sowohl für Mehrhundehaltungen wie auch für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential eine Bewilligungspflicht kennt, war die SKN-Ausbildung bis anhin ein integrierter Bestandteil der Bewilligung. Da der SKN abgeschafft wurde, tritt der KAL ab dem 1. August 2017 nach einer Anpassung der kantonalen Verordnung an die Stelle des SKN.

Die Vorteile der vom ALT entwickelten Ausbildung liegen auf der Hand. Nur ausgewählte Ausbildner, die eine Leistungsvereinbarung mit dem ALT abschliessen, können die Kurse anbieten. Die Ausbildner verpflichten sich zu stetiger Weiterbildung und können so ihrer Kundschaft die neusten und aktuellsten kynologischen Erkenntnissen vermitteln. Dies begünstigt ein einheitliches Ausbildungskonzept und ebenfalls einheitliche Kurskosten im ganzen Kanton.

Ein Kurs besteht sowohl aus einem theoretischen wie auch einem praktischen Teil, wobei je nach Art des Einsatzes des Kurses oder Grösse des Defizits ein sechs- oder ein zwölfstündiger Kurs angeboten wird. So kann sich der Hundehalter die richtige und notwendige Fachkompetenz aneignen. Im Zusammenhang mit dem Bewilligungswesen in Glarus wird jeweils der sechsstündige Kurs KAL 1 verlangt. Das ALT kontrolliert die Ausbildungsstätten und sorgt somit für die Qualitätssicherung.

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Die Kosten wie auch die Dauer der KAL- Kurse wurden vom Kanton Graubünden wie folgt einheitlich festgelegt:

  • KAL-1: 240.- / 2xTheorie und  4xPraxis- Lektionen
  • KAL-2: 400.- / 2xTheorie und 10xPraxis- Lektionen

Es würde mich sehr freuen, Sie und ihren liebgewonnenen Vierbeiner in naher Zukunft in Haldenstein begrüßen zu dürfen. Für eine allfällige Anmeldung bitte ich Sie, mich per Mail / Tel. zu kontaktieren.


Info / Anmeldung:

Mike Brühwiler
Gässli 10
7023 Haldenstein
Tel.: +41 79 735 18 52
E-Mail: mike.bruehwiler@progrischa.ch